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AGB      
 
 

MOONLIGHT PARK / Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(Stand: April 2010)


Sehr verehrte Kunden,

damit wir Ihnen jederzeit sicheres und kostengünstiges Parken und einen reibungslosen Shuttle-Service zum Flughafen München und zurück anbieten können, sind im Rahmen der zwischen Ihnen und MOONLIGHT PARK zu treffenden Vereinbarung  bestimmte Abläufe und Richtlinien erforderlich. 

Durch die Annahme unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sichern Sie sich ein konkurrenzlos günstiges Preis/Leistungs-Angebot. Wir bitten Sie deshalb die folgenden AGB zu beachten und freuen uns darauf, Sie künftig zu unseren Kunden zählen zu dürfen.

MOONLIGHT PARK

A) Allgemeines

Für alle mit der Franz Miltenberger Mietwagenunternehmung (Firmierung MOONLIGHT PARK) geschlossenen Verträge gelten
die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Klauseln sind im Rahmen der mit MOONLIGHT PARK geschlossenen Verträge nicht wirksam.

1. Reservierungsannahme nur nach Bestätigung der AGB


Ein Vertrag mit  MOONLIGHT PARK kommt nur durch die uneingeschränkte Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

Ihr Vertragspartner ist das Mietwagenunternehmen
Franz Miltenberger, mit Firmierung Parkfly-Service.de.
MOONLIGHT PARK ist ein Dienstleistungs-Produkt dieser Gesellschaft.

Die AGB müssen durch entsprechende Bekundung auf der Internetseite  http://www.moonlightpark.de bestätigt und ohne Ausnahme und ohne Vorbehalt angenommen werden. Eine Reservierung ist ohne die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich.
Bei Reservierung mittels Telefax oder E-Mail ist die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennbar zu bestätigen.

2. Leistungsumfang

a)
Bereitstellung eines Stellplatzes auf einem Aussen-Parkplatzes in Flughafen-Nähe

MOONLIGHT PARK verpflichtet sich zur Bereitstellung eines oder mehrerer Aussen-Parkplätze in Flughafen-Nähe als auch zu einem Shuttle-Service zum Abflugterminal und zur Abholung vom Ankunftsterminal nach Ankunft. Die vereinbarten Gebühren beinhalten alle unter diesem Punkt genannten Leistungen.

Uneingeschränkte Beförderungspflicht besteht für Moonlight Park nicht. Personen, die gegenüber dem Fahrpersonal ausfällig oder beleidigend werden oder einen alkoholisierten und / oder bedrohlichen Eindruck erzeugen, vom Transfer ausgeschlossen.


b) Reservierungsannahme und -bestätigung


MOONLIGHT PARK nimmt Reservierungen sowohl über die Internetseite  http://www.moonlightpark.de mittels Reservierungsanfrage als auch über  Telefax +49 88 98 415 und
E-Mail an reservierung@moonlightpark.de entgegen.

Ihre Reservierungsanfrage muss uns mindestens 24 Std. vor Ankunft bei MOONLIGHT PARK vorliegen, um sicher bearbeitet werden zu können.


c) Shuttle-Service

MOONLIGHT PARK gewährleistet neben der bereitgestellten Parkmöglichkeit auch den Transfer zum Flughafen München / Abflugterminal sowie die Abholung vom Flughafen München nach Rückkehr von Ihrer Reise.

Der Fahrbetrieb findet an allen Wochentagen, sowie an Feiertagen und am Wochenende statt.

Anspruch auf Beförderung von der Parkgarage bis zum Flughafen München / Abflugterminal
besteht täglich ab 03.30 Uhr. Bei Eintreffen vor 03.30 Uhr erfolgt Beförderung gegen einen Aufpreis von 5 Euro und nur nach vorheriger Bestätigung durch  MOONLIGHT PARK.

Die Rückführung zu Ihrem auf unserem Aussenparkplatz abgestellten Fahrzeug Parkgarage ist zu allen Tag- und Nachtzeiten gewährleistet, ist jedoch in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und 03.30 Uhr mit einem Aufpreis von 10 Euro verbunden, da hierfür Fahrpersonal vorgehalten werden muss.

Die Rückführung zum geparkten PKW erfolgt im Zeitraum 05.00 Uhr bis 00.30 Uhr ca. 45 Minuten nach Rückkehr des MOONLIGHT PARK-Kunden zum Flughafen München als Abschluss seiner Reise.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Rücktransfer in aller Regel im Rahmen eines Sammeltransportes erfolgt und hierdurch der Rücktransfer erst dann stattfindet, wenn alle am Flughafen München im gleichen Zeitraum von plus/minus 10 Minuten angekommenen Kunden von  MOONLIGHT PARK aufgenommen werden konnten, bzw. der Shuttlebus mit einer Personenkapazität von acht Personen ausgelastet ist.
Ein Anspruch des  MOONLIGHT PARK-Kunden auf einen indivi-duellen Rücktransfer besteht nicht. Im Rahmen des Transfers zum Abflugterminal und bei Abholung können bei einer hohen Anzahl von zu befördernden Personen oder bei Verspätungen von an-kommenden Flugzeugen für den Fahrgast unerwartete Wartezeiten auftreten, die von  MOONLIGHT PARK nicht zu beeinflussen sind und in Ausnahmefällen bis zu einer fünfzehn Minuten betragen können.

B) Vertragliche Vereinbarung zwischen MOONLIGHT PARK und Fahrgast / Kunde

Sämtliche mit MOONLIGHT PARK  geschlossenen Verträge sind rechtsbindend und rechtswirksam.

1. Freibleibendes Angebot

Das von  MOONLIGHT PARK  mittels der Internetseite ww.moonlightpark.de oder via Werbung mittels Flyer, Radiospots und anderen Werbeträgern unterbreitete Angebot ist freibleibend. Das Angebot wird erst durch die Bestätigung der Reservierungsanfrage durch  MOONLIGHT PARK  bindend und rechtsgültig.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsinhalt der mit  MOONLIGHT PARK geschlossenen Vereinbarung ist der jeweils von  MOONLIGHT PARK bestätigte Reservierungsauftrag. Dieser beinhaltet ausschließlich den durch  MOONLIGHT PARK zu erbringenden Parkplatzservice auf dem Aussenparkplatz Lilienthalstraße 1-3 im Gewerbegebiet 85399 Hallbergmoos sowie einen Shuttle-Service zum und vom Flughafen München am vorher durch den Fahrgast mitgeteilten Abflugs- bzw. Ankunftstermin zu den ebenfalls vorher mitgeteilten Zeiten. Auf weitere Dienstleistungen von  MOONLIGHT PARK besteht kein Anspruch.

3. Zustandekommen einer Reservierung
Eine Reservierung bei  MOONLIGHT PARK  kommt erst durch eine entsprechende Bestätigung der Reservierungsanfrage zustande. Die Bestätigung erfolgt in aller Regel schriftlich innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Reservierungsanfrage.

Anspruch auf einen PKW-Stellplatz sowie den angeschlossenen Shuttle-Service besteht ausschließlich nach Erhalt der Reservierungsbestätigung.

4. Stornierung des Reservierungsauftrages durch den Kunden
Ein durch eine schriftliche Reservierung zustande gekommener Vertrag zwischen  MOONLIGHT PARK und dem Kunden kann von diesem bis zu 48 Std. vor dem vereinbarten Reservierungsdatum ohne Stornierungskosten rückgängig gemacht werden.  

Reservierungsanfragen die in einem Zeitraum von 48 Stunden und geringer vor dem Anreisetag liegen und von  MOONLIGHT-PARK bestätigt wurden, können nicht mehr kostenlos storniert werden.
Bei Abschluss einer Storno-Versicherung fallen in einem solchen Fall lediglich die Stornogebühren von zwei Euro an.  
 
Erfolgt die Stornierung mindestens 2 Stunden vor der vereinbarten Ankunftszeit bei  MOONLIGHT PARK.  entsteht darüber hinaus lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro. Eine spätere Benachrichtigung von  MOONLIGHT PARK führt jedoch zur vollständigen Berechnung der Parkplatzgebühren.

Handelt es sich um eine von  MOONLIGHT PARK bestätigte Reservierung,  die vom Kunden weder storniert noch eingehalten wird, werden die Gebühren, die durch die Reservierung zum Tragen kommen, von  MOONLIGHT PARK ohne Rücksicht auf die Gründe der Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarung durch den Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

Die vom Kunden eventuell angeführten Gründe für die Stornierung (Stau, Krankheit, sonstiges) des reservierten Parkplatzes können von MOONLIGHT PARK nicht berücksichtigt werden. MOONLIGHT PARK stellt in allen beschriebenen Fällen, die jeweilige Parkplatzgebühr vollständig in Rechnung.

5. Stornierung des Reservierungsauftrages durch  MOONLIGHT PARK

Eine Stornierung der von MOONLIGHT PARK bereits bestätigten Reservierungsanfrage durch  MOONLIGHT PARK ist in aller Regel nicht möglich.

Ist MOONLIGHT PARK nicht in der Lage den Auftrag auszuführen, muss und wird  MOONLIGHT PARK eine adäquate Ersatzlösung
für den Kunden zu gleichen Kosten (ohne Aufpreis) gewährleisten. Allerdings kann  MOONLIGHT PARK  Reservierungsanfragen jederzeit und ohne Begründung sofort bei Anfrage ablehnen.
Darüber hinaus unterliegt  MOONLIGHT PARK als Produkt der Franz Miltenberger Mietwagen-Unternehmung „Parkfly-Service.de“  keiner Beförderungspflicht.

Personen mit auffälligem und/oder ausfälligem Verhalten werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert.

C)
Haftung der Gesellschaft / Haftungsklauseln

1. Haftung für Fahrzeugschäden

Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von  MOONLIGHT PARK  bereitgestellten Aussenparkplätze sowie das Zwischenparken am Treffpunkt Lilienthalstraße, erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

MOONLIGHT PARK  übernimmt keinerlei Haftung für den gleichwohl unwahrscheinlichen Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer eventuell ein Schaden auftritt.
MOONLIGHT PARK haftet zudem nicht für Brandschäden, Beschädigungen durch Dritte oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer. Diese Schäden lassen sich durch  MOONLIGHT PARK nicht versichern und sind in allen Fällen von dem jeweiligen Verursacher zu regeln. In keinem Fall haftet  MOONLIGHT PARK für vom Fahrer bzw. Kunden verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.  Für Schäden, die von einem Fahrer von  MOONLIGHT PARK  verursacht wurden, haftet entweder  MOONLIGHT PARK oder bei grob fahrlässigem Verhalten  der Fahrer selbst.

Hinweis:
Die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung  haben auf dem gesamten Treffpunkt- und Parkareal Gültigkeit und sind zwingend einzuhalten. Auf dem gesamten Park- und Treffpunktgelände und in der vom Fahrer von  MOONLIGHT PARK als auch vom Fahrer des abzustellenden Fahrzeuges nur im Schritttempo gefahren werden. Auf dem gesamten Gelände gilt „rechts vor links“ .
2. Haftung für Personenschäden
Für Personenschäden, die auf dem Firmengelände der Gesellschaft oder im Verlauf des durch-geführten Shuttle-Service selbst-verschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten, übernimmt weder  MOONLIGHT PARK noch Parkfly-Service.de keine Haftung.

3. Haftung für Gepäckbeschädigung
MOONLIGHT PARK übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände von Parkfly-Service.de oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service an Gepäckstücken des Kunden von diesem selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten.
4. Haftung für verspätete Ankunft am Abflugterminal
MOONLIGHT PARK haftet in keinem Fall für eine eventuell verspätete Ankunftszeit am Abflugterminal, in dem Sinne, dass der Flug nicht mehr wahrgenommen werden kann. Dies gilt sowohl beim Vorliegen höherer Gewalt als auch bei verspäteter Ankunft des Kunden bei  MOONLIGHT PARK.


D) Sonder-Transferkosten
Im Falle einer Individualfahrt stellt  MOONLIGHT PARK durchgeführte Fahrten vom Aussenparkplatz Lilienthalstraße, Hallbergmoos zum Flughafen München, Abflugterminal und zurück mit jeweils 10 Euro pro einfacher Fahrt in Rechnung, sofern keine Parkleistung in Anspruch genommen wird.
Auch zusätzliche Fahrten, die erforderlich werden, weil ein Kunde Reiseunterlagen oder andere Utensilien im Bus von MOONLIGHT PARK oder in seinem eigenen Fahrzeug vergessen hat, können von  MOONLIGHT PARK mit jeweils 10 Euro berechnet werden, sofern kein regulärer Transfer eines Fahrgastes zu diesem Zeitpunkt stattfindet, der einen Transfer ohnehin erforderlich machen würde.
Sofern durch verspätete Ankunft des Kunden am Treffpunkt ein sofortiger Transfer zum Flughafen oder ein Individualtransfer ohne weitere Fahrgäste erforderlich wird, erhebt  MOONLIGHT PARK
eine Transfergebühr von 10 Euro.

Kunden, die an einem anderen Tag als bei Reservierung angegeben, wieder am Flughafen München ankommen und  MOONLIGHT PARK über diese nicht planmäßige Rückkehr nicht bereits 24 Std. vor Ankunft am Flughafen München informiert haben und dadurch eine Individualtransfer erforderlich machen, müssen für diesen Transfer mit zusätzlichen Kosten von 10 Euro rechnen.

 

E) Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preise

Die von  MOONLIGHT PARK auf der Internetseite http://www.moonlightpark.de publizierten Preise sind freibleibend und werden erst nach Annahme eines Reservierungsauftrages rechtsbindend.

Die von  MOONLIGHT PARK  publizierten Preise beinhalten mit Stand April 2010 einen Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 19%

2. Zahlungsbedingungen
Die von  MOONLIGHT PARK erbrachte Leistung ist am Tag der Rückkehr vollständig mit Barmitteln zu begleichen. Sollte die von MOONLIGHT PARK  erbrachte Leistung am Tag der Rückkehr nicht mit Barmitteln beglichen werden können, erfolgt Rechnungstellung mit einem 20% igen Preisaufschlag für zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
F) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die  auf der  Internetseite http://www.moonlightpark.de
publizierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis auf Widerruf ab März 2010. Bei Änderung einzelner Inhalte der AGB, haben die nicht veränderten Teile der AGB weiterhin Bestand und behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit.

MOONLIGHT PARK
Franz Miltenberger
Mietwagenunternehmen
Parkfly-Service.de
Lilienthalstraße 1-3
85399 Hallbergmoos                                                                  Stand: April 2010

 
 
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